Fensterbauer Leiser in Köngen: Einbruchschutz

IHRE SICHERHEIT LIEGT UNS AM HERZEN

In Deutschland passiert mittlerweile fast alle 4 Minuten ein Einbruch. So waren es 2017 über 151.265 Einbrüche bundesweit. Und wussten Sie, dass die meisten Einbrüche über Fenster oder Terrassentüren verübt werden? Dabei spielt es oft keine große Rolle, ob diese gekippt oder geschlossen sind. Wer bei Ihnen einbrechen will, der schafft es in der Regel innerhalb weniger Minuten, auch ein geschlossenes Fenster mit einfachem Werkzeug aufzuhebeln. Unsere Devise lautet deshalb: Schützen Sie sich und das was Ihnen lieb und teuer ist! Lassen Sie Fenster und Türen nie offen oder gekippt, wenn Sie nicht im Haus sind. Und das gilt auch tagsüber, denn fast 58% aller Einbrüche finden zwischen 10 und 18 Uhr statt.

Schützen Sie Ihr Eigentum und sichern Sie Ihre Fenster und Türen direkt beim Einbau oder auch noch nachträglich. Das Sicherheitsbedürfnis jedes Einzelnen ist individuell, und genauso vielfältig sind die Möglichkeiten und unsere Angebote. Als Partner der Initiative des Bundes und der Länder K-Einbruch beraten wir Sie gerne persönlich!

KfW-FÖRDERUNG EINBRUCHSCHUTZ

Seit 2015 bezuschusst die Förderbank KfW Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz für alle, die Ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Die KfW führt die Förderung unter dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Investitionszuschuss 455). Dabei werden folgende Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert:

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungsein-
    gangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser,
    Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. auf-
    schraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfver-
    riegelungen)
  • Einbau von intelligenten Systeme für Haustüren (z. B. Kamerasysteme, intelligente Türschlösser)
  • Einbau von Türspionen

Die Einzelmaßnahme zum Einbruchschutz wird mit 10% der förderfähigen Kosten, bis maximal 1.500€ pro Wohneinheit gefördert. Der Mindestförderbetrag beträgt 200€.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: www.kfw.de

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